Übergangswohnungen
Übergangswohnungen für Haftentlassene
Das Angebot von vier komplett möblierten Wohnungen richtet sich an lnhaftierte und Haftentlassene, die im Anschluss an ihre Haft über keinen eigenen Wohnraum verfügen und kein beschütztes und/oder betreutes Wohnen benötigen.
Nutzungsdauer
Da die Wohnungen als Übergang in den eignen Wohnraum konzipiert sind, ist die Nutzungsdauer in der Regel auf drei Monate befristet. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung oder Verkürzung des Zeitraums möglich.
Ausstattung
Die 2-Raum-Wohnungen verfügen auf einer Wohnfläche von jeweils rund 40 qm über einen komplett ausgestatteten Wohn-Schlafraum, eine große, mit allem notwendigen Hausrat versehene Küche und ein eigenes Bad.